Barrierefreiheit dieser Internetseite

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ist bemüht, seinen Webauftritt barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt https://schulverwaltungsportal.nrw.de/ und wurde am 06. Februar 2024 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vom KBIT im Zeitraum vom 4. bis 15. Dezember 2023 vorgenommenen Bewertung auf Basis der Prüfschritte des WCAG Testverfahrens.

Aufgrund der Überprüfung ist die Internetseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Die nachstehenden aufgeführten Inhalte sind eher nicht oder nicht konform:

1.) Auf einigen getesteten Seiten ist der Prüfschritt 9.3.3.1 Fehlerkennzeichnung, eher nicht erfüllt.

Nach dem Betätigen der Schaltfläche „Filtern“ wird keine Fehlermeldung von einem Screenreader vorgelesen.

2.) Auf einigen getesteten Seiten ist der Prüfschritt 9.4.1.3 Statusmeldungen, eher nicht erfüllt.

Das Suchergebnis nach der Filterung der Ergebnisse wird von einem Screenreader nicht vorgelesen.

3.) Auf allen getesteten Seiten ist der Prüfschritt 9.4.1.1 Syntaxanalyse, nicht erfüllt.

Durch die Verwendung des div-Elements in den h3- und span-Elementen ist das Webangebot nicht W3C-konform, obwohl alle gängigen Browser dieses Feature seit langem unterstützen. Leider gibt es hierbei bis heute Differenzen zwischen den Browserherstellern und dem W3-Konsortium, das eine andere Variante durchsetzen will.

Die nachstehenden aufgeführten Inhalte sind teilweise konform:

4.) Auf allen getesteten Seiten ist der Prüfschritt 12.1.2 Barrierefreie Dokumentation, teilweise erfüllt.

Zum Prüfungszeitraum existierte keine Erklärung zur Barrierefreiheit zum Webangebot.

5.) Auf einigen getesteten Seiten ist der Prüfschritt 9.3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen, teilweise erfüllt.

Die Hinweistexte bzw. Wertebereiche sollten vor den dazugehörigen Formularfeldern positioniert werden, damit ein Screenreader die korrekte Ausfüllanweisung vor der Eingabe vorliest.

6.) Auf allen getesteten Seiten ist der Prüfschritt 9.2.4.7 Fokus sichtbar, teilweise erfüllt.

Die Links „MSB mit Wappen“, „Portal für Fachanwendungen“ und die Pfadnavigation besitzen keinen sichtbaren Fokus. Alle Tabellenzeilen besitzen keinen sichtbaren Fokus. Die Links zu den Ausschreibungsverfahren besitzen keinen sichtbaren Fokus. Die Schaltfläche „Ausschreibung herunterladen“, die Schaltfläche „Zurück zur Übersicht“, die Telefonnummer, die Faxnummern, die E-Mail-Adressen, die Homepages und die Links zu den Dokumenten besitzen keinen sichtbaren Fokus. 

7.) Auf allen getesteten Seiten ist der Prüfschritt 9.2.1.1 Tastatur, teilweise erfüllt.

Der Link „Drucken“ kann mit der Tastatur nicht aufgerufen werden. Der Filter kann mit der Tastatur nicht aufgerufen werden. Die Seitenwechselschaltflächen können mit der Tastatur nicht aufgerufen werden.

Zu den Punkten 1 bis 7: Wir arbeiten derzeit aktiv daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. 

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 6. Februar 2024 zu Düsseldorf erstellt.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular auf dieser Website: www.land.nrw/de/servicecenter/kontakt

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Telefon: (0211) 58 67 - 40

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de senden.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik