Barrierefreiheit dieser Internetseite
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ist bemüht, seinen Webauftritt barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt https://schulverwaltungsportal.nrw.de/ und wurde am 18. Mai 2026 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von IT.NRW im Zeitraum vom 30. April bis 08. Mai 2026 vorgenommenen Bewertung auf Basis der Prüfschritte des BIK BITV-Testverfahrens.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Prüfschritte wurden mit "teilweise erfüllt" bewertet, damit sind die Inhalte nicht barrierefrei.
- Prüfschritt 9.1.3.1b HTML-Strukturelemente für Listen: Bei redaktionell erstellten Inhalten (z.B. Stellenausschreibungen) kann die Barrierefreiheit nicht immer vollständig gewährleistet werden. Beispielsweise sind Aufzählungen innerhalb dieser möglicherweise nicht als Liste ausgezeichnet.
- Prüfschritt 9.1.4.11 Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend: Hinweistexten vorangestellte Icons erfüllen teilweise nicht die Kontrastanforderungen für Grafiken und grafische Bedienelemente.
- Prüfschritt 9.2.4.6 Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen: Der Dialog für die Cookie-Einwilligung enthält einige wenige englischsprachige Begriffe, da dieser von einem Drittanbieter stammt und die Oberfläche nicht vollständig konfigurierbar ist.
Online-Karten und Kartendienste auf unserer Webseite sind nach § 2 Anwendungsbereich der BITV 2.0 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von den Anforderungen ausgenommen. Die zugänglichen Informationen und Dateien werden durch Externe bereitgestellt, sodass die o. g. Stelle dafür keine Verantwortung besitzt und daher für die angebotenen Inhalte keine Barrierefreiheit gewährleisten kann.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 18. Mai 2026 zu Düsseldorf erstellt.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular auf dieser Website: www.land.nrw/de/servicecenter/kontakt
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Telefon: (0211) 58 67 - 40
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de senden.
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik